Die Formulierung in einer Stellenausschreibung, wonach dem/der Bewerber/in eine Tätigkeit in einem professionellen Umfeld "mit einem jungen dynamischen Team" geboten wird, bewirkt eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters und ist deshalb geeignet, die Vermutung im Sinne von
§ 22 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu begründen, dass der Kläger oder die Klägerin im Auswahl-/Stellenbesetzungsverfahren wegen seines Alters benachteiligt wurde (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 11.08.2016 - 8 AZR 406/14).