Der Ladendiebstahl ist ein Diebstahl im Sinne von
§ 242 StGB. Wie bei allen anderen Straftatbeständen in Deutschland gibt es keine starre Strafe für den Diebstahl sondern einen sogenannten Strafrahmen. Dieser beträgt hier Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. Um jeden Fall gerecht zu werden, kann das Gericht also in diesem Rahmen eine Strafe aussprechen. Die Höhe der Strafe hängt insbesondere davon ab, wie hoch der Wert der gestohlenen Sache ist, ob der Täter vorbestraft ist und ob er die Tat vor Gericht gesteht.