Das Abstraktionsprinzip bedeutet die Trennung von Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft. Am Einfachsten wird dieses an dem Beispiel der Eigentumsübertragung einer beweglichen Sache erläutert. Sofern man sagen würde, dass das Eigentum durch den Kaufvertrag übertragen wird, wäre dieses ein schwerwiegender Verstoß gegen das Abstraktionsprinzip. Der Kaufvertrag stellt nämlich lediglich das Verpflichtungsgeschäft dar. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der eine Vertragspartner lediglich, dem anderen Vertragspartner das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Die Eigentumsübertragung erfolgt anschließend durch das Verfügungsgeschäft, nämlich die eigentliche Übergabe der Sache und das Einigsein, dass das Eigentum übergehen soll.