Nach 15 Jahren Vorarbeit wird am 24. März 1897 im Deutschen Reich die
Grundbuchordnung (GBO) veröffentlicht. Sie orientiert sich am preußischen Vorbild und ist mit Änderungen bis heute gültig. Die
GBO vereinheitlicht das Grundbuchwesen und ist damals das modernste der Welt. Die Kataster, die genauen Pläne, werden weiterhin bei den Kommunen geführt; die Grundbücher, in denen die Rechtslage festgehalten wird, bei den Amtsgerichten.