Frage
Quelle: © panthermedia.net / Elizabeth Crego
Die anteiligen Aufwendungen für eine "Arbeitsecke" (z.B. Wohnraum oder Durchgangszimmer, in dem auch ein Schreibtisch steht,) können nicht als Kosten für ein Arbeitszimmer, sondern nur im Rahmen der Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend gemacht werden.